Wer darf die Produkte verwenden?

Die MARVIN Produkte wurden ausschließlich für Sicherheits- und Rettungskräfte wie Militär, Polizei und Feuerwehren und deren Ausbildungseinrichtungen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen. Somit dürfen diese auch nur von diesen verwendet werden. Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Wer darf die Produkte erwerben?

Die MARVIN Produkte können durch Feuerwehren und deren Ausbildungseinrichtungen, sowie Gemeinden für diese bei uns bestellt werden.

Wo kann ich die Produkte erwerben?

Die MARVIN Produkte können nur von uns, dem Hersteller erworben werden. Trete einfach per Anruf oder Formular mit uns in Kontakt.

Wie werden die Produkte geliefert?

Die MARVIN Produkte werden je nach Volumen über Spedition oder Kurier versendet.

Sind Genehmigungen oder Befähigungen nötig?

Für die Verwendung der MARVIN Produkte sind keine weiteren Befähigungen oder Zulassungen nötig. Die Produkte dürfen von Sicherheits- und Rettungskräfte verwendet werden. Bitte beachtet für eine sichere Anwendung die Bedienungsanleitung. Zur Lagerung ist eine Anzeige notwendig. Nähere Informationen findest du unter den nachfolgenden Punkten.

Was muss gemacht werden bevor kleine Mengen pyrotechnischer Gegenstände aufbewahrt werden können?

Entsprechend SprengG §14 „Anzeigepflicht“, ist im gewerblichen Bereich, die Aufbewahrung mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der verantwortlichen Person anzuzeigen. Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidien) geben nähere Auskünfte. Gerne stellen wir dir eine Muster-Anzeige zur Verfügung.

Wo und wieviel darf im Rahmen der kleinen Mengen Regelung aufbewahrt werden?

Bei der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände gelten nachfolgend aufgeführte genehmigungsfreie Höchstmengen. Genehmigungsfreie Aufbewahrung kleiner Mengen gemäß Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

  • Arbeitsraum: 70 kg (NEM)
  • Lagerraum: 100 kg (NEM)
  • Lagerraum mit mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30/T30: 350 kg (NEM)
  • Außerhalb eines Gebäudes/orts-bewegliche Aufbewahrung z.B. Container: 350 kg (NEM)

Was muss bei der Aufbewahrung unbedingt beachtet werden?

Folgende Schutzvorkehrungen sind bei der Aufbewahrung unbedingt zu beachten: Es sind Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Entnahme und Diebstahl zu verhindern. Pyrotechnische Gegenstände sind so aufzubewahren, dass deren Temperatur 75 °C nicht überschreitet. Das Abstellen dieser Gegenstände in unmittelbarer Nähe von oder auf Heizkörpern oder Heizleitungen sollte vermieden werden. In unmittelbarer Nähe der explosionsgefährlichen Stoffe und pyrotechnischen Munition dürfen keine Stoffe gelagert werden, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen (z.B. Spraydosen). Im Aufbewahrungsraum darf nicht geraucht sowie offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung sind vorzuhalten und müssen jederzeit erreichbar sein. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur in der Versandverpackung oder in der kleinsten Verpackungseinheit aufbewahrt werden. Bei angebrochenen Packstücken muss dafür gesorgt werden, dass der Inhalt nicht beeinträchtigt wird und die Gegenstände nicht nach außen gelangen. Es ist ratsam, die angebrochene Originalverpackung wieder mit einem Klebeband zu verschließen.